Vorsorge

NACHLASS UND TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG

Über die Besonderheiten des letzten Willens

Brauchen Sie Hilfe, wenn es darum geht, Ihren Nachlass zu regeln? In Ergänzung zu Ihrer anwaltlichen Beratung geben wir Ihnen wichtige Informationen und unterstützen Sie bei diesem sensiblen Thema.

Hilfe ist vor allem dann wichtig, wenn Sie keine nahen Verwandten mehr haben oder wenn diese überfordert erscheinen – oder zum Beispiel im Ausland leben.

 

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung wird in der Regel als eine große Entlastung für die Erben gesehen. Dies gilt insbesondere für die Wohnungsauflösung und die Verwertung des Inventars, die Kündigung aller bestehenden Verträge, die Regelung aller noch offenen finanziellen Angelegenheiten und der Bankangelegenheiten und die Abgabe der Erbschaftssteuer. Der Verkauf einer Immobilie erfolgt nach strengen Regeln und nachdem ein amtliches Gutachten erstellt worden ist.

Oft besteht noch in Lebzeiten der Wunsch, alles zu regeln und klare Anweisungen zu geben. Der zukünftige Nachlassgeber weiß dann, dass keine fremde Person in sehr vertraulichen Sachen und Angelegenheiten tätig wird.


Dies besprechen wir in mehreren Vorgesprächen, bevor Sie dann Ihr Testament – nach anwaltlicher Beratung – formulieren. Oft ist auch ein weitergehender Vertrag mit uns gewünscht, damit das Testament nicht unübersichtlich wird. Außerdem können jederzeit Veränderungen uns gegenüber angezeigt werden. Eine Testamentsvollstreckung ist auch sinnvoll, wenn mehrere Erben (auch karitative Institutionen) bedacht werden sollen.

testament

IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Petra Becher

Petra Becher

Geschäftsführung

Telefon:
(069) 972017-45

E-Mail:
becher@buergerinstitut.de

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