Über uns

GELDAUFLAGEN

Geldauflagen zugunsten der gemeinnützigen Arbeit des Bürgerinstitut e.V.

Für die zuweisenden Stellen genauso wie diejenigen, die der Zahlung der Geldauflagen nicht ganz freiwillig nachkommen gilt:

Geldauflagen zu Gunsten des Bürgerinstituts sind bei uns nicht nur in guten Händen sondern für unsere Klienten und die Aufrechterhaltung unserer diversen sozialen Projekte von zentraler Bedeutung. Denn als eine der ältesten privaten gemeinnützigen Einrichtungen in Frankfurt am Main (gegründet 1899) müssen wir den weitaus überwiegenden Teil unserer Finanzierung aus Spendengeldern und Förderungen bestreiten, was immer schwieriger wird. Die zusätzliche Zuweisung von Geldauflagen ist für uns eine ganz wichtige Säule in der Sicherstellung unserer Finanzierung und damit der Möglichkeit der Aufrechterhaltung unserer vielen sozialen Projekte.

 

Über das Bürgerinstitut

Soziale Herausforderungen werden von uns aufgegriffen, um spezielle Angebote für ältere Menschen und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf zu entwickeln und durchzuführen. Zunehmend wird auch unsere Vorsorgeberatung in Anspruch genommen. Außerdem entwickeln wir spezielle Angebote für Privatpersonen und Unternehmen um sie auf ein Ehrenamt vorzubereiten, sie zu begleiten und Ihnen eigene Projekte zu ermöglichen.

Unsere Arbeitsbereiche sind stark miteinander und mit über 500 anderen gemeinnützigen Einrichtungen in Frankfurt am Main vernetzt.

Die hohe Qualität der Beratung verdanken wir einer regelmäßigen Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter und Ehrenamtlichen.

Informationen für die zuweisenden Stellen

Transparente Geldauflagenverwaltung:

  • Das Bürgerinstitut e.V. ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit Freistellungsbescheid des Finanzamtes Frankfurt am Main III vom 16.03.2018.
  • Wir sind in der Liste des Oberlandesgerichtes Frankfurt unter der Nr. 4793 als anerkannte Organisation für die Zuweisung von Geldauflagen eingetragen.
  • Wir verwenden Geldauflagen ausschließlich für die in der Satzung vorgesehenen Zwecke. Satzungsänderungen teilen wir unverzüglich mit.
  • Wir stellen sicher, dass über Zahlungen aus Geldauflagen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
  • Wir bearbeiten Ihre Zuweisungen sorgfältig und informieren Sie zeitnah über eingehende und ausbleibende Zahlungen.

Im Namen unserer Klienten bedanken wir uns sehr herzlich für die wohlwollende Berücksichtigung  unserer Projekte, über die Sie sich im Übrigen auch jederzeit selbst gerne ein Bild vor Ort machen können

 

Informationen für Zahlungspflichtige

Sie müssen eine Geldauflage an das Bürgerinstitut e.V., Frankfurt leisten? Dann danken wir Ihnen jetzt schon für Ihre fristgerechte Überweisung des Betrages.

Nachfolgend einige wichtige Informationen für Sie:

  • Zahlungen von Geldauflagen sind keine Spenden. Insofern können und dürfen wir Ihnen für Ihre Zahlung keine Zuwendungsbestätigung ausstellen.
  • Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln. Bitte wenden Sie sich dafür gegebenenfalls direkt an das zuständige Gericht.
  • Wir bestätigen dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft den Eingang jeder Zahlung schriftlich.
  • Bitte geben Sie bei jeder Überweisung das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur dann können wir die Zahlung Ihrer Geldauflage zuordnen, diese dem Gericht fristgerecht bestätigen und damit für Sie den Nachweis der Zahlung erbringen.
  • Überweisen Sie Ihre Geldauflage bitte ausschließlich auf das auf dieser Seite genannte Konto.
  • Ihre Zahlung trägt dazu bei, dass vielen Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern und deren Angehörigen geholfen werden kann und sich deren Lebenssituation spürbar verbessert.
  • Auch wenn Ihre Zahlung an uns nicht ganz freiwillig erfolgt, freuen wir uns sehr über Ihr Engagement und danken Ihnen sehr herzlich dafür!

KONTOINFORMATIONEN

Kontoinhaber:
Bürgerinstitut e.V.

Kontoführende Bank:
Frankfurter Sparkasse
IBAN:
DE51 5005 0201 0000 8674 70
BIC:
HELADEF1822