AKTUELLE BEITRÄGE
Der Newsletter des Bürgerinstituts
Polizeiprävention – Teil 2
– Sicherheitsbeauftragte –
In unserem letzten Newsletter sind wir bereits auf das Thema Polizeiprävention eingegangen und möchten aufgrund der Wichtigkeit des Themas heute erneut dazu informieren.
Bereits im März 2016 wurde die polizeiliche Präventionsarbeit in Hessen unter eine einheitliche Koordinierung gestellt. Seitdem wird das Thema „Sicherheit für Seniorinnen und Senioren“ durch entsprechend geschulte polizeiliche Beauftragte auch in Frankfurt betreut. Seit 2018 läuft das vom Bürgerinstitut mitinszenierte Pilotprojekt. Aber was genau machen diese Sicherheitsbeauftragten eigentlich? Und wie finde ich den oder die für mich zuständige Beauftragte?
Die ehrenamtlich tätigen Sicherheitsbeauftragten fungieren in erster Linie als kompetente Ansprechpartner/innen in ihrem jeweiligen Stadtteil. Dabei unterstützen sie die polizeiliche Präventionsarbeit und können als Schnittstelle zwischen Polizei und Seniorinnen und Senioren vermitteln. Sie werden durch die Polizei in Zusammenarbeit mit dem Präventionsrat aus- und fortgebildet. Weiterhin werden sie über aktuell auftretende Kriminalphänomene unterrichtet.
Sie informieren und beraten kostenlos über verschiedene Arten von Kriminalität, über die sichere Teilnahme am Straßenverkehr und geben Tipps zum Umgang mit dem Internet und den Sozialen Medien. Bei Bedarf vermitteln sie an fachkompetente Beratungsstellen. Des Weiteren sind sie aktiv in der Öffentlichkeitsarbeit tätig. Zum Beispiel bei Präventionsveranstaltungen. Dabei stellen sie Informationsmaterialien wie Broschüren zu Verfügung.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, mit den Sicherheitsbeauftragten in Kontakt zu treten. Etwa bei Seniorennachmittagen, durch Freunde und Verwandte, bei nachbarschaftlichen Angeboten sowie in Vereinen, Selbsthilfegruppen oder bei Präventionsveranstaltungen.
Sie erhalten weitere Informationen über die für Sie zuständigen Sicherheitsbeauftragten hier:
www.polizei.hessen.de/meine-polizei-vor-ort
Polizeiprävention – Teil 1
Auch wenn ältere Menschen prinzipiell im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen nicht häufiger Opfer von Straftaten werden, besteht die Gefahr von Eigentums- und Vermögensdelikten betroffen zu sein.
Lebensältere Menschen werden potentiell gerne als ideale Opfer ausgewählt, da es ein verbreitetes Klischee ist, dass sie eine erhöhte Hilfsbereitschaft aufweisen können und ihnen häufig Rechtskenntnisse fehlen würden. Des Weiteren könnten sie sich in spontanen Tatsituationen schnell hilflos und überfordert fühlen. Darüber hinaus haben lebensältere Menschen oft hohe Bargeldsummen zu Hause und/oder leben häufiger alleine.
Um die Menschen besser vor Kriminalität zu schützen, wurde im März 2016 in Hessen die polizeiliche Präventionsarbeit unter eine einheitliche Koordinierung gestellt. Seitdem wird das Thema „Sicherheit für Seniorinnen und Senioren“ durch entsprechend geschulte polizeiliche Berater / innen auch in Frankfurt betreut.
Ziel deren Arbeit ist es, älteren Menschen die aktuellen Betrugsmaschen bekannt zu machen und diese durch richtiges Verhalten zu verhindern. Vorbeugungsmaßnahmen werden erläutert und die Entwicklung eines Gefahrenbewusstseins sind zu erreichende Ziele. Des Weiteren werden konkrete Handlungsempfehlungen vermittelt. Diese Maßnahmen sollen darüber hinaus das subjektive Sicherheitsempfinden der lebensälteren Menschen fördern.
Ansprechperson
Frau Susanne Hippauf
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
E 4 Polizeiliche Prävention – Seniorenprävention
Marie-Curie-Straße 30, 60439 Frankfurt
Telefon: +49 69 755 34240
Email: seniorenpraevention.ppffm@polizei.hessen.de
Die häufigsten Betrugsmaschen erfolgen:
- über das Telefon
- über SMS / WhatsApp
- an der Haustür
Telefon
- nicht in ein Gespräch verwickeln oder unter Druck setzen lassen
- am Telefon niemals Auskünfte zu privaten und finanziellen Verhältnissen geben
- Sofort auflegen, wenn etwas merkwürdig erscheint
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an fremde Personen!
- Nachrichten von unbekannten Nummern ignorieren (vorher mit Angehörigen/Bekannten sprechen)
- Absender blockieren
- Unbekannte Nummern nicht automatisch abspeichern, sondern ignorieren (vorher mit Angehörigen/Bekannten sprechen)
- Suchen Sie das direkte Gespräch mit dem angeblichen Absender oder anderen Vertrauenspersonen
- Niemals Geld überweisen oder übergeben
- nicht unter Druck setzen lassen
An der Haustür
- Unbekannten/Unangekündigten niemals Zutritt zur Wohnung gewähren
- Türspion/Gegensprechanlage nutzen
- Tür nur mit vorgelegter Türsperre öffnen
- im Zweifelsfall bei der betroffenen Behörde nachfragen
- Vertrauensperson hinzurufen
- niemandem Schmuck oder Bargeld zeigen oder aushändigen
- Notruf wählen bei verdächtigen Personen
Quellen:
https://ppffm.polizei.hessen.de/Ueber-uns/Ansprechpersonen/Schutzleute-vor-Ort
https://www.polizei.hessen.de/schutz-sicherheit/rat-und-vorsorge
https://www.polizei.hessen.de/schutz-sicherheit/rat-und-vorsorge/sicherheit-fuer-senioren
Der Mensch im Mittelpunkt – Betreuung auf Augenhöhe
Betreuungsrechtsreform 2023 – was ändert sich?
Ab dem 1. Januar 2023 tritt das reformierte Betreuungsrecht in Kraft. Dieses enthält nach seiner Einführung am 1.Januar 1992 nun grundlegende Änderungen für betreute Personen und für ehrenamtliche sowie beruflich tätige gesetzliche Betreuer:innen.
Stärkung von Selbstbestimmung und Autonomie
Das wichtigste Ziel der Betreuungsrechtsreform 2023 zeichnet sich ab in der Stärkung des Selbstbestimmungsrechts betroffener Menschen und damit in der Orientierung an den individuellen Wünschen und dem Willen der Betroffenen. Dadurch kommt klar zum Ausdruck, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie eine Unterstützung der betreuten Personen bei der Besorgung ihrer Angelegenheiten durch eigenes selbstbestimmtes Handeln gewährleistet und die gesetzliche Vertretung das Mittel der Stellvertretung nur dann einsetzen darf, soweit dies erforderlich ist. In diesem Sinne wird die grundsätzliche Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung auch stärker hinterfragt, um diese durch alternative Maßnahmen gegebenenfalls abwenden zu können.
Qualität steigern
Zugleich soll die Qualität in der gesetzlichen Betreuung verbessert werden. Für die berufliche Führung von gesetzlichen Betreuungen muss zukünftig ein Registrierungsverfahren durchlaufen werden, indem die persönliche Eignung festgestellt und ausreichende Fachkenntnisse für die Tätigkeit als beruflicher Betreuer nachgewiesen werden müssen.
Ein weiterer Aspekt der Qualitätssteigerung wird die Unterstützung der ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuer durch die ortsansässigen Betreuungsvereine sein. In Zukunft werden diese amtlich eingesetzten ehrenamtlichen Betreuer verpflichtet, sich einem Betreuungsverein anzuschließen. Ausgenommen vondieser Regel sind lediglich ehrenamtliche Betreuer welche einen Angehörigen vertreten. Hiermit soll gewährleistet werden, dass Qualifizierungsmaßnahmen angeboten und Fortbildungen durchgeführt werden, um die Qualität der Betreuungsführung zu erhöhen. Mit der Benennung einer Ersatzbetreuung durch den Betreuungsverein soll zusätzlich die Vertretung im Fall der Verhinderung der Ehrenamtler abgedeckt werden.
Ehegattenvertretungsrecht
Ab 1.1.23 werden die Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten in Akut-oder Notsituationen verbessert. Den Ehegatten wird auf sechs Monate begrenzt eine Möglichkeit eröffnet, den handlungsunfähigen Ehegatten in einer Krankheitssituation zu vertreten. Nach bisherigem Recht konnten Ehegatten weder Entscheidungen über medizinische Behandlungen für ihren nicht mehr selbst handlungsfähigen Partner treffen noch diesen im Rechtsverkehr vertreten, solange sie nicht als Betreuer eingesetzt oder über eine Vorsorgevollmacht wirksam bevollmächtigt waren.
Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages
Montag, 28. November 2022, 14 bis 19 Uhr
Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Berlin, Sitzungssaal 3.101
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/913212-913212
Im Mittelpunkt stehen diese drei Gesetzesentwürfe:
– Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung vom 07.03.2022
– Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe vom 21.06.2022
– Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer Gesetze vom 17.06.2022
Außerdem wird nachfolgender Antrag Gegenstand der Anhörung sein:
– Suizidprävention stärken und selbstbestimmtes Leben ermöglichen vom 22.03.2022
Hier kann man die Gesetzesentwürfe nachlesen:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000904.pdf
https://dserver.bundestag.de/btd/20/011/2001121.pdf
https://dserver.bundestag.de/btd/20/022/2002293.pdf
https://dserver.bundestag.de/btd/20/023/2002332.pdf
Neues Gruppenangebot für Angehörige von Menschen mit Demenz
Das Bürgerinstitut bietet ab November 2022 einen Kurs für Angehörige von Menschen mit Demenz an. Die Veranstaltungsreihe wird gefördert durch die Diakonie Hessen und ist für Sie kostenlos.
Zur Teilnahme möchten wir Sie herzlich einladen.
An wen richtet sich das Angebot?
An Menschen im jüngeren und mittleren Lebensalter, die Angehörige mit Demenz haben, ob zu Hause lebend oder in einer stationären Pflegeeinrichtung. Gerade wenn die Phase der Pflegebedürftigkeit einer/eines Angehörigen mit eigener Berufstätigkeit, eventuell noch kleinen Kindern oder anderen Fragen der Lebensgestaltung zusammenfällt, fühlen sich viele Menschen sehr belastet und erleben es als herausfordernd, alle Anforderungen ‚unter einen Hut‘ zu bekommen.
Was ist das Ziel des Angebotes?
Die Teilnehmenden sollen während der Gruppentreffen Inhalte zu für sie relevanten Themen rund um Demenz vermittelt bekommen sowie Raum zum Austausch mit Menschen in einer ähnlichen Lebenssituation erhalten. Wir möchten es außerdem unterstützen, dass die Teilnehmenden untereinander Kontakte knüpfen und vom Erfahrungswissen Anderer profitieren.
Wann findet es statt?
Die insgesamt 6 Termine finden zwischen Mitte November und Ende Januar 2023 jeweils am späten Donnerstagnachmittag (17:00 – 18:30 Uhr) im Bürgerinstitut statt. Nach Absprache mit der Gruppe können einzelne Termine auch online via Zoom stattfinden. Die Termine erhalten Sie nach der Anmeldung. Ein zweiter Kurs wird von Februar bis Ende April 2023 stattfinden. Sollten Sie also im ersten Durchgang keinen Platz bekommen, können Sie auch diesen späteren Kurs wählen.
Wie melde ich mich an?
Per Mail oder telefonisch an:
Ann-Katrin Adams, Leitung Demenzbereich
adams@buergerinstitut.de
(069) 972017-41
„Heute hau‘n wir auf die Pauke, ja, wir machen durch bis morgen früh!
So ein Tag, so schön wie heute, ist für uns die beste Medizin …“
Dieses Lied von Tony Marshall aus den 70er Jahren klingt bei vielen von Ihnen noch im Ohr. Ein fröhliches Lied, das uns an Feste und Partys erinnert. Passt das Lied aber auch in die letzten Tage des Lebens, wenn der Tod unausweichlich ist?
Nach meinem Erlebnis mit einer alten Dame, die im Pflegeheim im Sterben lag, bin ich ins Nachdenken gekommen. Sie hat sich kurz vor Ihrem Tod, dem sie im vollen Bewusstsein entgegenging, dieses Lied gewünscht.
Ich war verunsichert: Darf ich das Lied abspielen, passt das zur Situation?
Ich habe es getan und wir konnten nochmal gemeinsam lächeln und kleine Bewegungen dazu machen, die ihr sichtlich Spaß gemacht haben. Das Lied hat zu ihrem Leben gepasst. Sie war leidenschaftliche Karnevalistin und verband mit diesem Lied, die schönen und erfüllenden Seiten ihres Lebens.
Ich habe mich hinterher gefragt, bei welchem Lied werde ich am Ende meines Lebens sagen: Das war mein Lied? Welches Lied schafft einen Zugang zu mir, auch in schwierigen Situationen.
Welches Lied würden Sie als ihr letztes Lied auswählen? Getragen, fröhlich oder lieber gar keine Musik?
In diesem Zusammenhang bin ich 2019 auf den Autor Stefan Weiller gestoßen. Er hat Sterbende begleitet und sie befragt, welche Musik, welche Lieder in ihrem Leben wichtig waren. Daraus ist ein Projekt entstanden und Stefan Weiller hat ein Buch darüber geschrieben und ist auch aktuell mit seiner Konzertreihe und Lesungen unterwegs.
Übrigens war Stefan Weiller mit seinem Programm „Letzte Lieder“ auch schon zu Gast im Bürgerinstitut.
Ein sehr empfehlenswertes Interview mit Stefan Weiller und einen Hinweis auf sein Buch finden Sie:
https://www.bibeltv.de/mediathek/videos/310278-stefan-weiller-letzte-lieder
Tipp:
24.09.22 findet eine online-Lesung via zoom statt
03.10.22 Live-Auftritt in Mörfelden-Walldorf
Weitere Infos unter:
https://www.stefan-weiller.de/kalender
Die Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase hat viele Facetten und benötigt Menschen, die Mut dazu haben auch ungewohnte Wege in der Begleitung zu gehen.
Wenn Sie sich ein ehrenamtliches Engagement im Bereich der Hospizbegleitung vorstellen können, dann melden Sie sich für unseren im Frühjahr 2023 beginnenden qualifizierten Vorbereitungskurs zur Hospizarbeit an.
Uwe Brömmer
Hospizdienst und Palliativberatung
broemmer@buergerinstitut.de
Fragen zur Beantragung eines Pflegegrades
Mit steigendem Alter, zunehmenden Einschränkungen und einem Unterstützungsbedarf im Alltag kommen viele Fragen auf. Eines der ersten Themen, mit welchen man sich beschäftigen sollte, ist die Beantragung eines Pflegegrades.
Fragen, wie man diesen beantragt, welche Pflegegrade es gibt und welche Leistungen einem zustehen, beschäftigen und verunsichern viele.
Dabei ist die Beratung und Antragsstellung sehr unkompliziert über die zuständige Pflegekasse telefonisch oder online möglich.
Nach Benachrichtigung der Pflegekasse erhalten Sie von dieser die notwendigen Unterlagen zur Beantragung eines Pflegegrades.
Nachdem man den Pflegegradantrag gestellt hat, werden von der Pflegekasse die folgenden Schritte eingeleitet.
Oftmals erhalten Sie einen umfangreichen Fragebogen zu Ihrer derzeitigen Alltagsbewältigung und dem benötigten Unterstützungsbedarf.
Nachdem dieser an die Pflegekasse zurückgeschickt wurde, meldet sich bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) (bei privaten Versicherungen übernehmen dies andere Medizinische Dienstleister wie beispielsweise Medic Proof), um einen Termin zur „Begutachtung“ zu vereinbaren.
Bei diesem Termin besucht Sie ein Mitarbeiter des MDK im häuslichen Umfeld, um sich einen genauen Eindruck zur derzeitigen Situation zu verschaffen. Seit der Corona-Pandemie wurde dies häufig auf eine telefonische „Begutachtung“ begrenzt. Auf Grundlage der Beurteilung und Informationen vom MDK entscheidet Ihre Pflegeversicherung bzw. Pflegekasse, ob und welcher der fünf Pflegegrade nach Sozialgesetzbuch anerkannt wird.
Dieser Pflegegrad bestimmt die unterschiedliche Höhe der Ihnen zustehenden Leistungen und bildet somit die Grundlage zur weiteren Organisation der Unterstützungsleistungen wie Pflegegeld oder ambulante Dienstleistungen durch einen Pflegedienst.
Bei weiteren Rückfragen zum Thema Pflegegrad oder ambulante Dienstleistungen stehen wir Ihnen gerne beratend und informierend zur Verfügung.
Weitere ausführliche Informationen zur Beantragung eines Pflegegrades finden Sie auch auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale und des Bundesministeriums für Gesundheit.
Der Weg zum Pflegegrad | Verbraucherzentrale.de
Pflegegrade – Bundesgesundheitsministerium