Vorsorge

PATIENTENVERFÜGUNG

Was Sie für die Zukunft beachten müssen

Was tun, wenn Sie schon jetzt für den möglichen Fall vorsorgen möchten, dass Sie Ihren Willen nicht mehr wirksam erklären können.

In einer Vorsorgevollmacht legen Sie Ihre personelle Vertretung fest. In der Patientenverfügung hingegen bestimmen Sie darüber hinaus Ihren Willen in Bezug auf eine medizinische Behandlung, falls Sie sich selbst dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr äußern können. Die Anweisung geht an die Adresse Ihres Bevollmächtigten oder Betreuers und an die Ärzte. Dies ist seit 2009 im Patientenverfügungsgesetz geregelt.

Je genauer die Patientenverfügung verfasst ist, desto verpflichtender müssen sich Ärzte daran halten. Sonst begehen sie strafrechtlich gesehen eine Körperverletzung. Eine Verfügung, die eindeutig ist, muss noch nicht einmal durch den rechtlichen Vertreter angewiesen werden.

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Die eindeutige Bestimmtheit der Patientenverfügung und des rechtlichen Rahmens macht die Formulierung der Verfügung nicht ganz einfach – vor allem wenn diese in gesunden Zeiten abgefasst wird.

Deshalb informieren wir Sie in unserer Beratung vor allem über die rechtlichen Aspekte, den Geltungszeitraum und die Aufgaben der Betreuer und Bevollmächtigten. Wir stellen auch Alternativen vor, wenn sich Betroffene nicht in der Lage sehen, eine Verfügung zu treffen. Ihr Wille bleibt dann im Notfall nicht außen vor. Es geht dann vorrangig um die Kommunikation in den Familien. Sofern Ratsuchende amtliche Vorlagen nutzen, geben wir Erklärungshilfen. Eine konkrete medizinische Beratung ist aber den Ärzten vorbehalten. Dies gilt vor allem, wenn eine schwere Erkrankung vorliegt.

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, eine Patientenverfügung zu schreiben, ohne dass sie/er dazu eine medizinische Ausbildung machen muss.

Auch wenn die Verfügung klare Festlegungen enthalten muss, kann man nicht erwarten, dass darin sozusagen im Vorgriff alle Möglichkeiten und Verläufe einer Erkrankung und alle eventuellen Entwicklungen in der Medizin beachtet werden. Genau darauf hat auch der Bundesgerichtshof in einem ansonsten umstrittenen Urteil aus dem letzten Jahr hingewiesen. Und mit diesem Selbstverständnis beraten wir Sie gerne.

IHR ANSPRECHPARTNERIN

Carmina Saalfrank

Carmina Saalfrank

Stellv. Leitung Vorsorgeberatung und gesetzliche Betreuung

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Mieke Becker

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Jenny Brückmann

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