Senioren

TÄTIGKEITSBEREICH GESETZLICHE BETREUUNG

In guten Händen sein

Wer seine rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln kann, kann auf unsere haupt- und ehrenamtlichen Betreuerinnen oder Betreuer setzen.

Dies gilt für alle, die eine körperliche, geistige, seelische oder psychische Erkrankung haben, ihre rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und keine entsprechende Vorsorge durch eine Vollmacht getroffen haben.

Betreuer werden vom Betreuungsgericht nach einem rechtsstaatlichen Verfahren mit Gutachten und Anhörung für festgelegte Aufgabenbereiche (z.B. Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsangelegenheiten) formell eingesetzt und kontrolliert.

Seit 1991 ist dies ein eigenständiger Arbeitsbereich im Bürgerinstitut in der Abteilung Gesetzliche Betreuung.

Viele Frankfurter Bürgerinnen und Bürger wenden sich schon frühzeitig an uns, bestimmen uns als mögliche Rechtsvertreter gegenüber dem Gericht und legen mit uns zusammen ihre Vorstellungen bei auftretender Pflegebedürftigkeit fest.

Insbesondere bei der Umsetzung der Patientenverfügung spielt ein langjähriges Vertrauensverhältnis eine große Rolle.

Wir sind jedoch nicht nur als rechtliche Betreuer tätig, sondern

  • Wir beraten und begleiten ehrenamtliche Betreuer/innen in Einzelgesprächen und in Fortbildungsveranstaltungen;
  • Wir bieten Vorträge und Informationsveranstaltungen zu Vorsorgefragen für Mitarbeiter von sozialen Einrichtungen und Firmen, ebenso für Besucher von Kirchengemeinden und Altenclubs.
  • Wir übernehmen die gerichtliche Betreuung, wenn Familienangehörige selbst erkranken oder überlastet sind.

IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Carmina Saalfrank

Carmina Saalfrank

Stellv. Leitung Vorsorgeberatung und gesetzliche Betreuung

Telefon:
(069) 972017-60

E-Mail:
saalfrank@buergerinstitut.de

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